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OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. August 1991 - 6 E 10707/90 (https://dejure.org/1991,11182)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 20.12.1989 - 2 K 2342/89
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
Wegen der Frage, ob der Beigeladene bereits in der Sowjetunion vor politischer Verfolgung sicher war (§ 2 Abs. 1 AsylVfG), hätte schließlich die begehrte Prozeßkostenhilfe nicht versagt werden dürfen, sei es deshalb, weil insofern weitere Ermittlungen erforderlich gewesen wären, sei es aus dem Grunde, daß im Prozeßkostenhilfeverfahren keine schwierigen noch nicht geklärten Rechtsfragen durch entschieden werden (vgl. BVerfG DVBl 1990, S. 926 f.) bzw. nicht erstmals schwierige grundsätzlich bedeutsame Tatsachenfeststellungen getroffen werden dürfen. - BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
Unabhängig davon, ob die erkennbare Betätigung der schon während des Aufenthalts in Äthiopien vorhandenen Überzeugung den äthiopischen Behörden auch bekannt geworden war (…vgl. BVerfG, InfAuslR 1990, S. 197 f.; BVerwG DVBl 1991, S. 542 f.), hätten sich eben mit Rücksicht auf diese latente Gefährdungslage die dem Beigeladenen bei Rückkehr in sein Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner illegalen Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und der Asylantragstellung drohenden Repressalien als asylrechtlich beachtliche politische Verfolgung dargestellt (vgl. die ständige Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichts, beginnend mit dem Urteil vom 03. Mai 1989 - 13 A 4/88 -). - BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89
Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
Unabhängig davon, ob die erkennbare Betätigung der schon während des Aufenthalts in Äthiopien vorhandenen Überzeugung den äthiopischen Behörden auch bekannt geworden war (vgl. BVerfG, InfAuslR 1990, S. 197 f.;… BVerwG DVBl 1991, S. 542 f.), hätten sich eben mit Rücksicht auf diese latente Gefährdungslage die dem Beigeladenen bei Rückkehr in sein Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner illegalen Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und der Asylantragstellung drohenden Repressalien als asylrechtlich beachtliche politische Verfolgung dargestellt (vgl. die ständige Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichts, beginnend mit dem Urteil vom 03. Mai 1989 - 13 A 4/88 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90
Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des 2. Senats des Gerichts in dessen Beschluß vom 13. Dezember 1990 - 2 E 12010/90 - an. - OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 10/88
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
Wer sich den Machthabern entgegenstellte oder Anlaß zur Annahme lieferte, er sei ein Regimegegner, wurde ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Grundsätze und eventuell zur Verfügung stehende Straftatbestände je nach dem vermeintlichen Grad seiner Bedeutung und der angenommenen von ihm ausgehenden Gefahr verfolgt (vgl. die ständige Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichts, beginnend mit dem Urteil vom 06. Juli 1988 - 13 A 10/88 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1989 - 13 A 4/88
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
Unabhängig davon, ob die erkennbare Betätigung der schon während des Aufenthalts in Äthiopien vorhandenen Überzeugung den äthiopischen Behörden auch bekannt geworden war (…vgl. BVerfG, InfAuslR 1990, S. 197 f.;… BVerwG DVBl 1991, S. 542 f.), hätten sich eben mit Rücksicht auf diese latente Gefährdungslage die dem Beigeladenen bei Rückkehr in sein Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner illegalen Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und der Asylantragstellung drohenden Repressalien als asylrechtlich beachtliche politische Verfolgung dargestellt (vgl. die ständige Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichts, beginnend mit dem Urteil vom 03. Mai 1989 - 13 A 4/88 -).